PORTUGAL
Neue Regeln für das GOLDENE VISA – Oktober 2023
Einen Monat nach dem Veto des Präsidenten gegen den Gesetzentwurf „Mais Habitação“ hat das portugiesische Parlament erneut Änderungen am portugiesischen Golden-Visa-Programm gebilligt, die voraussichtlich im Oktober 2023 in Kraft.
Auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes können alternative Routen noch in Betracht gezogen werden :
1 – Die Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen
2 – Ein Kapitaltransfer für Forschungsaktivitäten,die von öffentlichen oder privaten wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden, die Teil des nationalen wissenschaftlichen und technologischen Systems sind, muss mindestens 500.000 Euro betragen.
3 – Kapitaltransfers in Höhe von mindestens 250.000 Euro können zur Unterstützung von Investitionen oder künstlerischer Produktion, der Wiederherstellung und Erhaltung des nationalen Kulturerbes durch öffentliche Einrichtungen und zentrale oder periphere direkte Verwaltungsdienste, Unternehmen des öffentlichen Sektors, öffentliche Stiftungen, private Stiftungen mit Gemeinnützigkeitsstatus, interkommunale Einrichtungen, Unternehmen des lokalen Sektors, kommunale Vereine und öffentliche Kulturvereinigungen erfolgen, die Projekte im Zusammenhang mit künstlerischer Produktion oder der Wiederherstellung und Erhaltung des nationalen Kulturerbes entwickeln;
4 – Kapitaltransfers in Höhe von mindestens 500.000 €, die für den Erwerb von Anteilen an Investmentfonds (ohne Immobilien-Kollektivfonds) oder Risikokapitalfonds mit Schwerpunkt auf Unternehmenskapitalisierung bestimmt sind, die gemäß portugiesischer Gesetzgebung gegründet wurden, eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren zum Zeitpunkt der Investition aufweisen und bei denen mindestens 60 % des Investitionswerts in in Portugal ansässige Handelsunternehmen investiert werden.
5 – Kapitaltransfers in Höhe von mindestens 500.000 €, die für die Gründung einer Handelsgesellschaft mit Sitz im Inland bestimmt sind und mit der Schaffung von fünf dauerhaften Arbeitsplätzen verbunden sind, oder für die Erhöhung des Stammkapitals einer bereits bestehenden Handelsgesellschaft mit Sitz im Inland, die mit der Schaffung von fünf dauerhaften Arbeitsplätzen oder dem Erhalt von zehn dauerhaften Arbeitsplätzen für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren verbunden ist.
Es wird nicht mehr möglich sein, zu investieren über:
- Vermögensübertragungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro oder mehr
- Der Erwerb von Immobilien mit einem Wert von mindestens 500.000 Euro
- Erwerb von Immobilien, deren Bau vor mindestens 30 Jahren abgeschlossen wurde oder die sich in einem städtischen Sanierungsgebiet befinden, und Durchführung von Sanierungsarbeiten an den erworbenen Immobilien für einen Gesamtbetrag von mindestens 350.000 Euro.
Notieren :
Das neue Gesetz wird keine rückwirkende Wirkung haben
- Portugiesische Fonds, die direkt oder indirekt mit Immobilieninvestitionen verbunden sind, kommen für GV-Investitionszwecke nicht mehr in Frage
- Diese Gesetzesänderung hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionstätigkeiten, die nach der geltenden Rechtsordnung erteilt wurden.
- Auch Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung bleiben von der Neuregelung unberührt;
- Von diesen Änderungen sind auch Bürger, die eine Aufenthaltserlaubnis zur Investitionstätigkeit besitzen, und deren Familienangehörige, die unter Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Investitionstätigkeit beantragen möchten, nicht betroffen.
- Zukünftige Verlängerungen werden in eine normale Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer, auch bekannt als D2, umgewandelt, ohne dass die Mindestaufenthaltsdauer von etwa 183 Tagen pro Jahr gilt, während die gleichen Mindestanforderungen des Golden Visa-Programms, nämlich eine Aufenthaltsdauer von mindestens sieben Tagen, beibehalten werden , fortlaufend oder interpoliert, während des ersten Jahres und 14 Tage, fortlaufend oder interpoliert, während der folgenden Zweijahreszeiträume. darauffolgende Zweijahreszeiträume;
- Es wird auch festgestellt, dass Anträge auf Erteilung und Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investitionstätigkeiten durch Immobilieninvestitionen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes auf eine Entscheidung der zuständigen Stellen warten, weiterhin gültig sind, ebenso wie Anträge, bei denen dies der Fall ist Warten auf vorherige Kontrollverfahren in den Gemeinderäten. Diese Anträge werden auch in eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer (D2) umgewandelt.
Die Überarbeitungen des Golden Visa-Programms werden sicherlich Auswirkungen haben, was zu erwarten ist, wenn man bedenkt, dass die Option der Immobilieninvestition ein vorherrschender Trend und eine Hauptwahl war.
Wie bei jeder Veränderung muss sich jedoch auch der Markt anpassen, und zwar nicht nur durch das Angebot alternativer Produkte, sondern auch durch die Einführung innovativer und ausgereifter Projekte in verschiedenen Sektoren, in denen das Land derzeit Investitionen benötigt, wie beispielsweise Umwelt, Technologie, Kultur und Bildung.
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